Straßenausbaubeiträge sind ein Thema, welches Wahlen entscheiden kann und spielte vermutlich deshalb auch in der Bürgermeisterwahl in Bad Segeberg nur eine untergeordnete Rolle. Der Ehrlichkeit halber sei erwähnt, dass es derzeit wahrscheinlich nicht möglich sein wird, auf diese Beiträge zu verzichten. Die Stadtvertreter haben kürzlich entschieden die Satzung für den Innenstadtbereich zu verändern und die Beiträge auf 51% herabzusetzen.
Ist die derzeitige Satzung das richtige Modell? Ich favorisiere persönlich das Modell der wiederkehrenden Beiträge, welche ich nachstehend kurz erläutern möchte!
Erfahrungen der letzten Ausbaumaßnahmen wie z.B. in der Lornsenstraße, oder auch dem aktuellen Fall der Marktplatzsanierung führen bei mir zu der Erkenntnis, dass es Anliegern zunehmend schwerer fällt, Anliegerbeiträge in Höhe von 5.000 bis 10.000 € und mehr zu zahlen. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren vermutlich verschärfen. Vielen Hausbesitzern ist nicht bewusst, dass die Straße erneuert werden müssen und sie an den Kosten beteiligt werden, Ansparungen hierfür werden in aller Regel nicht getätigt.
Ratenzahlungen, begrenzte Stundungen, Eintragung von Lasten im Grundbuch sind bei der Abrechnung von Ausbaumaßnahmen keine Seltenheit. Deshalb muss überlegt werden, ob eine jährliche, geringe Belastung leichter zu bewerkstelligen ist als eine einmalige hohe Belastung im Ausbaufall.
Was sind wiederkehrende Beiträge und wer muss zahlen?
Wiederkehrende Beiträge bedeuten jährliche, geringere Zahlungen aller Grundstückeigentümer, deren Grundstücke baulich oder gewerblich zu nutzen sind und die an einer öffentlichen Verkehrsanlage liegen oder Zugang dazu haben. Sie ersetzen hohe Einmalzahlung beim tatsächlichen Ausbau „seiner“ Verkehrsanlage.
Die Kosten können nicht als Nebenkosten an Mieter weitergegeben werden (wie auch die Einmalausbaubeiträge nicht auf Mieter umzulegen sind).
Gilt das für Ortsteile oder für das gesamte Gemeindegebiet?
Der Ortsgemeinderat würde wohl bei einer Einführung für eine Abrechnungseinheit über das gesamte Gemeindegebiet plädieren (und damit der Empfehlung der Fachabteilung folgen).
Wie wird der Beitrag berechnet?
Grundlage sind die Grundstücksgröße, die Geschosszahl und ob das Grundstück privat oder gewerblich genutzt wird (dieselbe Grundlage wie beim bisherigen System der Einmalzahlung).
Es gibt zwei Methoden, wiederkehrende Beiträge zu erheben,
1.) man erstellt ein Bauprogramm für Verkehrsanlagen über fünf Jahre und errechnet aus der Summe der geplanten Kosten für die nächsten fünf Jahre den jährlichen wiederkehrenden Beitrag oder
2.) man erfasst am Jahresanfang die vom 1.1. bis zum 31.12. des Vorjahres tatsächlich angefallenen, anrechenbaren Ausbaukosten (nur der Anliegeranteil) als Grundlage für den wiederkehrenden Beitrag des laufenden Jahres (Spitzabrechnung)
Zahlt die Stadt nichts mehr?
Doch, die Stadt zahlt nach wie vor bei jedem Ausbau den gesetzlich vorgegebenen Anteil. Außerdem zahlt die Stadt den wiederkehrenden Beitrag für ihre eigenen Grundstücke.
Was zahlen Anwohner an Kreis- und Landesstraßen?
Den gleichen wiederkehrenden Beitrag wie alle Grundstückseigentümer der Stadt. Bislang werden Anwohner an Kreis- und Landesstraßen nur zu Zahlungen an den (meist größer dimensionierten und damit teureren) Nebenanlagen und der Beleuchtung beteiligt. Grund für die Änderung: die Philosophie der wiederkehrenden Beiträge beruht darauf, dass Einwohner nicht nur die Straße vor ihrer Haustüre nutzen, sondern auch Straßen zum Bäcker, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kasse, zum Arzt oder Apotheker, zur Arbeit…! Bei den wiederkehrenden Beiträgen bilden nicht – wie bisher – die Anwohner einer Straße eine Solidargemeinschaft, sondern vielmehr alle Grundstückseigentümer der gesamten Stadt.
Die Kosten des Fahrbahnausbaus der Landes- und Kreisstraßen wird weiterhin nur von Land oder Kreis getragen und nicht in die wiederkehrenden Beiträge eingerechnet.
Was ist mit Anwohnern, die in den letzten Jahren Erschließungs- oder Ausbaubeiträge bezahlt haben?
Diese Anwohner können und sollten aus meiner Sicht verschont werden. Eine Verschonung richtet sich nach dem Zeitpunkt und der Höhe des Erschließungs- oder Ausbaubeitrages. Die Verschonung kann bis zu 20 Jahren gewährt werden. Nach der Verschonung treten die Anlieger der Solidargemeinschaft nach und nach bei, so dass nach spätestens 20 Jahren alle Grundstückseigentümer in die gemeinsame Kasse einzahlen. Die anfallenden Kosten werden auf immer mehr Schultern verteilt und sinken für den einzelnen.
Das Modell wird in Husum umgesetzt (https://www.husum.org/Rathaus-Politik/Stadtentwicklung/wiederkehrende-Stra%C3%9Fenausbaubeitr%C3%A4ge/) und dort derzeit beklagt. Eine Klage hat jedoch auch immer etwas Gutes, denn aus dem Ergebnis könnten wir lernen und erfolgreiches auch bei uns umsetzen. In jedem Fall brauchen wir mehr Transparenz im Verfahren, in der Planung von Maßnahmen und mehr Transparenz und Beteiligung der Bürger*innen.